Bestattungen Jakob - Wenn der Ernstfall eintritt

Wenn der Ernstfall eintritt

Sollte der Trauerfall zu Hause eintreten, ist zuerst ein Arzt zu verständigen (wenn möglich, der Hausarzt, da dieser über das Krankheitsbild bescheid weiß). Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen Sie bitte keine Veränderungen an dem Verstorbenen vor.
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit (Tag und Nacht) bei uns anrufen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, welche weiteren Schritte einzuleiten sind.

Sollte der Sterbefall im Krankenhaus oder im Heim eintreten, werden von dort die ersten Maßnahmen eingeleitet. Erst wenn der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, können wir den Verstorbenen abholen.
Unabhängig davon können wir mit Ihnen bereits die Organisation der Bestattung regeln. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, damit Sie unsere Dienstleistung in vollem Umfang ausschöpfen können.
Ganz egal für welche Bestattung Sie sich entscheiden, wir sind Tag und Nacht für Sie dienstbereit. Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Von A bis Z besprechen wir mit Ihnen sämtliche Wünsche und persönliche Anliegen für einen würdigen Abschied.

Folgende Dokumente werden benötigt zur Beurkundung des Sterbefalls:

ledig: Geburtsurkunde
verheiratet: Heiratsurkunde oder Stammbuch
verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

24 Stunden Service

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.

Telefon: 0831 520020

Trauerbegleitung

Wir stehen Ihnen hilfreich mit Rat und Tat zur Seite. Bei uns bekommen Sie die Zeit die Sie benötigen.

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